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Vorbemerkungen zum Raumbuch

Innenräume von Baudenkmalen werden vor verändernden Maßnahmen systematisch erfaßt. Das Ordnungsprinzip ist das Raumbuch.

Erfasst werden die Oberflächen von Wänden, Decken, Fußböden und baufesten Ausstattungen, desgleichen - soweit vorhanden - Befunduntersuchungen an Mauerwerk und Konstruktion, Schadenserhebungen und die Dokumentation begleitender Bauforschung.
Mit dieser Bestandsdarstellung können Eingriffe in die Oberflächenschichten, z. B. von Installationen, kontrolliert und befundschonend im Sinne des Baudenkmals geplant werden.
Das Raumbuch wird für die Fortschreibung offen gehalten, d.h. für Nachträge während der Baumaßnahmen, bei denen jetzt nicht sichtbare Schadensbilder zutage treten, z. B. bei Abnahme von Wandverkleidungen.
Bei historischen Ausstattungsteilen wird auf die detaillierte Untersuchung im Exponatenpaß verwiesen.

Beschrieben wird in der Reihenfolge Wände, Decke, Fußboden, Konstruktion und baufester Ausstattung.
Die Benennung der Wände erfolgt im Uhrzeigersinn. Wand a ist in den meisten Fällen die nach Norden weisende Wand. Bauteile wie Fenster, Türen, Durchgänge, etc., werden im jeweiligen Wandabschnitt behandelt.

Innentüren werden von dem Raum aus betrachtet, in den sie aufschlagen. Die Bezeichnung der Tür nennt die betreffende Raumnummer und die Durchzählung der Tür. Beispiel: IT 4.1 ist Innentür 1 im Raum 4.

Die Bezeichnung der Außenfenster folgt dieser Nummerierung. Beispiel: AF3.4 ist Außenfenster 4 im Raum 3.

Die gleiche Systematik wurde auf die Bezeichnung der Außentreppen übertragen. Beispiel ATR4.1 benennt die Außentreppe 1, die vor Raum 4 liegt bzw. von diesem aus betretbar ist.

Die Bezeichnung der Durchgänge benennt die Räume, die durch den Durchgang verbunden werden. Beispiel: DU 2.2a führt von Raum 2 in Raum 2a. Nähere Erläuterungen zum jeweiligen Durchgang oder Verweise, z.B. auf den  Bauteilkaltalog, finden sich immer im erstgenannten Raum, hier in Raum 2.

Bei der Beschreibung wurde eine ungefähre Datierung vorgenommen. Diese stützt sich auf eine augenscheinlichen Einschätzung. Bei genaueren Angaben (meist aus dem Daten- und Faktenkatalog) werden diese Verweise kenntlich gemacht.



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